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Nur für Patienten des Eduardus-Krankenhauses:
Leitfaden für den Anschlussheilbehandlungsantrag
Eduardus-Krankenhaus gGmbH
AHB-Büro
Custodisstr. 3-17
50679 Köln
Frau Pohl
Zimmer 6
02 21/82 74-55-80
Sprechstunde:
Mo.-Fr.: 8.00h – 12.00h |
- 1.Schritt:
Eine Anschlussheilbehandlung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser beiden Möglichkeiten. Informationen zur ambulanten Rehabilitation erhalten Sie
hier.
- 2. Schritt:
Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, stehen für Sie mehrere Rehabilitationszentren zur Verfügung. Wir haben für Sie eine Liste einiger Krankenkassen mit den jeweiligen zur Auswahl stehenden Rehabilitationszentren zusammengestellt. (Sollte Ihre Krankenkasse nicht aufgelistet sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rehabilitationseinrichtungen.)
PDF (ambulante Reha)
PDF (stationäre
Reha)
- 3. Schritt:
Wenn Sie noch berufstätig sind und noch keine Rente beantragt haben, läuft Ihre Rehabilitationsmaßnahme über Ihren
Rentenversicherungsträger zwecks Erhaltung der Berufsfähigkeit (dies gilt auch für 100% Privatversicherte). Ihr Rentenversicherungsträger weist Ihnen eine geeignete Rehaeinrichtung zu. Bitte informieren Sie sich, wo Sie rentenversichert sind
(Bfa oder LVA) und halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit
(kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800-100048070). Die Krankenversicherung trägt die Kosten, wenn die Rentenversicherung nicht mehr zuständig ist. Das ist der Fall, wenn die Reha-Maßnahmen nicht durchgeführt werden, um den Patienten wieder ins Berufsleben
einzugliedern oder die Frührente vermieden werden soll.
- 4.Schritt:
Bitte füllen Sie mit den obigen Informationen den vorliegenden Anschlussheilbehandlungsantrag aus und senden ihn unterschrieben an das AHB- Büro. Bei Fragen steht Ihnen Frau Pohl gerne telefonisch (0221/ 8274-55-80) zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei die Sprechstundenzeiten.
- Anschlussheilbehandlungsantrag
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