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Anschlussheilbehandlung

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Anschlussheilbehandlung für Patienten des Eduardus-Krankenhauses

Eduardus-Krankenhaus gGmbH 
AHB-Büro
Custodisstr. 3-17
50679 Köln 

Frau Pohl
Zimmer 6
02 21/82 74-55-80 
Sprechstunde:
Mo.-Fr.: 8.00h – 12.00h
  • Liegt eine ärztliche Indikation für eine Anschlussheilbehandlung vor, ist es sinnvoll, diese Maßnahme sofort im Anschluss Ihres Krankenhausaufenthaltes in Anspruch zu nehmen. Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der Anschlussheilbehandlung dürfen nicht mehr als 14 Tage vergehen.
  • Ziel der Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Wiederherstellung des Patienten an die Belastung des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit dieser Zielsetzung kann die Anschlussheilbehandlung (AHB) auch der Vermeidung und Minderung der Pflegebedürftigkeit dienen. 
  • Die Anschlussheilbehandlung kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Die stationäre AHB dauert in der Regel drei Wochen. 
  • Kostenträger sind bspw. die deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.
  • Um einen reibungslosen Übergang vom Krankenhausaufenthalt in die ausgewählte Rehabilitationseinrichtung gewährleisten und den Antrag zeitgerecht fertig stellen zu können, sollten Sie die einzelnen Schritte des Patientenleitfadens beachten. 
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zu den Seiten der JG-Gruppe © 2006 Eduardus-Krankenhaus Köln-Deutz letzte Änderung: 19.07.2010  zum Seitenanfang